Institutionelles Schutzkonzept der kefb An der Ruhr

Vorwort

Im Standort Dortmund der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung im Erzbistum Paderborn (kefb) wird seit Jahren die Kultur der Achtsamkeit gelebt. Daher hat die Überprüfung, Ausweitung und Stärkung dieses Aspektes besondere Bedeutung beim Prozess des Erstellens des trägerspezifischen institutionellen Schutzkonzepts erhalten.

Zu den Aufgaben der kefb An der Ruhr gehören die Familienbildung sowie die Erwachsenenbildung mit Blick auf Beruf und Ehrenamt, religiös-theologische Bildung, Gesundheitsbildung und (inter-) kulturelle Arbeit.

Für die hauptberuflichen Mitarbeiter:innen steht für die Zusammenarbeit mit Kursteilnehmer:innen, nebenamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, Referent:innen sowie Kooperationspartner:innen der Schutz eines jeden einzelnen uns anvertrauten Menschen an oberster Stelle als ein unabdingbarer Baustein unserer christlichen Wertehaltung.

Um möglichst viele Aspekte aus Sicht unserer Schutzbefohlenen (Kinder, Jugendliche, minderjährige und erwachsene Schutz- und Hilfebedürftige) bei der Entwicklung des trägerspezifischen institutionellen Schutzkonzeptes zu berücksichtigen, wurde ein Arbeitskreis bestehend aus verschiedenen Haupt- und Ehrenamtlichen unterschiedlicher Profession und Aufgabe zusammengestellt:

  • Verwaltungsmitarbeiterin
  • Sozialpädagogin
  • Schutzbeauftragte
  • Familienhebamme
  • Mitarbeiterin Wellcome
  • Mitarbeiterin Raum vor Ort
  • Initiator Selbsthilfegruppe

Zunächst wurde eine umfangreiche Risikoanalyse zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt erarbeitet, die erste Hinweise auf besondere Gefahrenmomente gab. Daran anschließend wurde das vorliegende institutionelle Schutzkonzept erstellt, das die begonnene Diskussion über Verbindlichkeit und Achtsamkeit fortführen will.

Das institutionelle Schutzkonzept dient der Orientierung und verdeutlicht den klaren und verantwortungsvollen Umgang mit den uns Anvertrauten.

Die Umsetzung unseres institutionellen Schutzkonzeptes ist in der Praxis nur von Erfolg gekrönt, wenn eine Grundhaltung von Verantwortung, Wertschätzung und Respekt in unserem Handeln selbstverständlich und einheitlich gelebt wird.

Vor diesem Hintergrund verstehen wir das institutionelle Schutzkonzept zur Prävention vor  sexualisierter Gewalt als ein erkennbares Qualitätsmerkmal in unserem kefb Standort Dortmund.

 

Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist für uns ein wesentliches Instrument, um Gefahrenpotenziale und mögliche Gelegenheitsstrukturen sowie Schutzstrukturen in der kefb An der Ruhr zu erkennen. Die bewusste Zuwendung zu einer Kultur der Achtsamkeit bedeutet für uns auch, unsere Organisationsstrukturen und alltäglichen Abläufe auf Risiken bzw. Schwachstellen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen oder sogar begünstigen, zu überprüfen.

Die Ergebnisse der Risikoanalyse sind die Grundlage für die Entwicklung des Institutionellen Schutzkonzeptes und Ausgangspunkte für die Weiterentwicklung des Präventionskonzeptes und konkreter Präventionsmaßnahmen für jene Orte, an denen Bildungsveranstaltungen der kefb An der Ruhr durchgeführt werden.

Um dem partizipativen Grundgedanken des Schutzkonzeptes Rechnung zu tragen, erstellte der Arbeitskreis zunächst Fragebögen für die Risikoanalyse, die von den folgenden Personengruppen ausgefüllt wurden:

  • Hauptamtliche Mitarbeiter:innen (kefb An der Ruhr, wellcome, Raum vor Ort und FIP)
  • Ehrenamtliche
  • Dozent:innen
  • Teilnehmer:innen
  • Eltern

Dabei wurden im Besonderen die bestehenden Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse (hierarchische Strukturen, Rollen, Zuständigkeiten, soziale Abhängigkeiten, Vertrauensverhältnisse etc.), bauliche und zeitliche Gefährdungsmöglichkeiten, Beschwerdewege sowie Umgang mit Nähe und Distanz in den Blick genommen.

Die Ergebnisse der Risikoanalyse zeigen auf, welche konzeptionellen und/oder strukturellen Verbesserungen im Sinne des Schutzes gegen sexualisierte Gewalt erforderlich sind und in das institutionelle Schutzkonzept aufgenommen und umgesetzt werden müssen.

 

 

 

 

Ergebnisse:

Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse:

In unserer Arbeit können Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse entstehen (z.B. Dozent:innen/Teilnehmer:innen, Betreuer:innen/Kinder/schutzbedürftige Erwachsene, Vorgesetzte/Mitarbeitende, Erwachsene/Kinder, Berater:innen/ Hilfebedürftige).

Deutlich wird, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sein müssen und Offenheit und Transparenz Basis des Handelns sind.

Aufgrund persönlicher Gespräche und enger 1:1- Betreuung können besondere Vertrauensverhältnisse entstehen. Wenn die Rollen klar definiert sind und eindeutige Absprachen und Strukturen eingehalten werden, können Grenzüberschreitungen und Ausnutzung vermieden werden.

 

Bauliche und zeitliche Gefährdungsmomente wie:

  • Katholisches Centrum: die Tiefgarage mit langen, dunklen Treppenaufgängen, der Aufzug, der Toilettenbereich ist dunkel, aus anderen Bereichen nicht gut einsehbar, viele Räume sind frei zugänglich, die Eingangstür ist stets offen, die hinteren Räume sind nicht einsehbar, abgeschlossene Räume (Gymnastikräume und Umkleide), große Fluktuation von Personengruppen, viele Fremde, wiederkehrende zeitliche Abläufe, besonders an Wochenenden und abends, wenn wenige Hauptamtliche präsent sind.
  • Wellcome: 1:1 Betreuung in unbekannten Haushaltsgemeinschaften, geschlossene Räume, eigene Unsicherheit
  • Raum vor Ort: 1:1 Betreuung (Beratung und Begleitung), viele fremde Menschen, Eingangsbereich, frei zugänglicher Spielraum, Toiletten, Keller, Innenhof.

Bei den Kursen und Veranstaltungen mit Kindern verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

 

Umgang mit Nähe und Distanz:

Es gibt keine starren Regeln beim Umgang mit Nähe und Distanz. Unser Verhaltenskodex beschreibt unsere Grundhaltungen und gibt Orientierung für einen achtsamen, respektvollen, wertschätzenden, transparenten Umgang mit anderen Menschen. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, an der Schulung Prävention von sexualisierter Gewalt teilzunehmen.

Körperkontakt und Berührungen im Umgang mit Kindern werden nur zugelassen, wenn sie von Kindern ausgehen. Beim Projekt wellcome wird die Frage von Nähe und Distanz in den Gesprächen zwischen Koordinatorin und den Familien abgestimmt. Dabei gilt als Grundsatz, dass die Persönlichkeit und Privatsphäre des Kindes gewahrt bleiben muss. Eine sexualisierte Sprache wird nicht toleriert.

 

Beschwerdewege:

Ein administrativ implementiertes Beschwerdemanagement ist im Rahmen der Qualitätsentwicklung eingeführt. Weiterhin sind in den Präventionsschulungen des Erzbistums Wege aufgezeigt worden, wie im Falle einer Grenzüberschreitung gehandelt werden muss.

Ein Handlungsleitfaden mit konkreten Handlungsschritten und Ansprechpartnern wird allen Beteiligten zugänglich gemacht.

 

Persönliche Eignung von haupt- und nebenberuflichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen:

Um den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, der schutzbedürftigen Erwachsenen, der Nutzer:innen unserer Angebote, und nicht zuletzt auch der bei uns ehrenamtlich, freiberuflich und hauptberuflich tätigen Mitarbeiter:innen nachhaltig sicher stellen zu können, thematisieren die Verantwortlichen in den Vorstellungs- und Mitarbeiter:innengesprächen bzw. im Rahmen des Erstgespräches den Themenkomplex Prävention sexualisierte Gewalt. Darüber hinaus wird die Prävention sexualisierte Gewalt regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich in den Teambesprechungen aufgegriffen.

Durch das altersgerechte und kultursensible Gespräch über Schutzkonzept, Verhaltenskodex und Beschwerdemanagement wird erlebbar, dass sexualisierte Gewalt in unserer Einrichtung nicht tabuisiert, sondern aktiv angegangen wird.

Angesprochen werden insbesondere:

  • wertschätzende Grundhaltung und respektvoller Umgang
  • achtsames Miteinander
  • angemessenes Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen bzw. schutzbefohlenen Erwachsenen
  • angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz gegenüber den uns anvertrauten Personen
  • Fortbildungsbedarf zum Thema

 

Geistlicher und Machtmissbrauch:

Missbrauch geistlicher Autorität (Kurzform: geistlicher Missbrauch) ist nach dem „Grundlagentext zum Missbrauch geistlicher Autorität“ des Erzbistums Paderborn gekennzeichnet durch „das Subtile, das Manipulative, das Umgarnende“. Der Text bezieht sich auf seelsorgliche Kontexte, beschreibt allerdings auch, dass nicht nur Geistliche, also Geweihte, Täter sein können. Insofern ist eine Übertragung auf den Bildungsbereich, in dem es (v.a., aber nicht nur in der religiös-theologischen Bildung) u.a. ebenfalls um Persönlichkeitsentwicklung geht und in dem 1:1 Gespräch Realität sind, möglich. Auch hier herrscht wie an anderer Stelle beschrieben eine Asymmetrie z.B. von Dozierenden und Teilnehmer:innen, von denen letztere sich vertrauensvoll öffnen. Haupt- oder Nebenberufliche und Ehrenamtliche, die diese Menschen begleiten, dürfen daher nicht „unreflektiert oder fahrlässig mit der eigenen (geistlichen) Autorität und Macht umgehen.“

 

Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung

In der kefb An der Ruhr werden keine Personen eingesetzt, die rechtskräftig wegen einer in § 2 II oder III Präventionsordnung (PrävO) genannten Straftat verurteilt sind. Alle tätigen Personen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Darüber hinaus fordern wir gem. § 2 VII PrävO die einmalige Abgabe einer Selbstauskunftserklärung (Ausnahme s. Ausführungsbestimmungen II zu § 5 PrävO).

In der Selbstauskunftserklärung versichert die Mitarbeiter:in, nicht wegen einer Straftat in Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt zu sein bzw. dass keine entsprechenden Ermittlungsverfahren eingeleitet sind. Sie / er verpflichtet sich, derartige Ermittlungsverfahren der Leitung der kefb An der Ruhr umgehend mitzuteilen.

Die Aufbewahrung der benannten Informationen erfolgt gem. der geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

 

Verhaltenskodex

Die Mitarbeiter:innen der kefb An der Ruhr verpflichten sich, klare spezifische Regeln für die Arbeitsbereiche partizipativ auszuarbeiten. In unserem Standort, in unseren Veranstaltungen und im Rahmen unserer ehrenamtlichen Arbeit bieten wir Menschen in ihren Lebenssituationen den Raum, in dem sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können und in dem sie sich angenommen und sicher fühlen können.

Ziel ist es, den haupt-und nebenberuflichen Mitarbeiter:innen sowie den ehrenamtlich Tätigen eine Orientierung für ein adäquates Verhalten zu geben und einen Rahmen zu schaffen, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch in der Arbeit in kirchlicher Trägerschaft verhindert.

Unser Verhaltenskodex beschreibt Grundhaltungen, die zum eigenverantwortlichen Handeln der Mitarbeitenden ermutigen und dafür Orientierung geben. Insbesondere ist uns bewusst, dass wir in unserer Rolle und Funktion eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung haben.

Deshalb gehören klare Regeln bezüglich eines achtsamen und respektvollen Umgangs, Wertschätzung, Respekt, Transparenz in Arbeits- und Handlungsabläufen und eine offene Kommunikationskultur zu unserem auf Grenzen achtenden Umgang dazu.

Diese Grundhaltung zeigt sich in den folgenden Aspekten:

 

Nähe-Distanz-Verhältnis

  • Individuelle Grenzempfindungen werden ernstgenommen, beachtet und nicht abfällig kommentiert.
  • Grenzverletzungen werden thematisiert und werden nicht übergangen.
  • Die Persönlichkeitsrechte und die Intimsphäre der anvertrauten Personen werden respektiert.
  • Jedes Verhalten, das die Intimsphäre verletzt, ist zu unterbinden. Die persönliche Schamgrenze ist unbedingt zu respektieren.
  • Gemeinsames Umkleiden, gemeinsame Körperpflege und gemeinsames Duschen mit Schutzpersonen sind nicht gleichzeitig und nicht im gleichen Raum gestattet.
  • Mitarbeitende übernachten nicht gemeinsam mit den anvertrauten Personen in einem Zimmer.
  • Bei Grenzverletzungen jeglicher Art schreiten wir besonnen, aber auch klar ein.
  • Wir achten auf eine transparente, sensible, zugewandte und fachlich adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz gegenüber Kolleg:innen, den Teilnehmer:innen und den Besucher:innen der Einrichtung.
  • Wir bieten Kindern und Jugendlichen einen sicheren Ort durch eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der Wahrung von Grenzen.
  • Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese bleiben jederzeit von außen zugänglich.
  • Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass die Grenzen des jeweils anderen beachtet werden. „Exit“ (Ausstiegs) Optionen werden gewährleistet.

 

Körperkontakt

  • Mitarbeiter:innen, Teilnehmer:innen in Kursen und Veranstaltungen, Kinder, Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene bestimmen selbst das Maß an körperlicher Berührungen. Ablehnung wird ausnahmslos respektiert.
  • Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie Pflege, erste Hilfe, Trost erlaubt.
  • Körperkontakte ermöglichen ein vertrautes Miteinander und sollten nicht grundsätzlich verboten werden. Wir beachten die Grenzen, die es im Hinblick auf Körperkontakte gibt.

 

Gespräche

  • In Gesprächen wählen wir die Sprache und Wortwahl so, dass die individuellen Grenzempfindungen der anvertrauten Personen immer geachtet und gewahrt bleiben.
  • In keiner Form der Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache verwendet. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet.
  • Verbale und nonverbale Interaktion sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und auf die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein.
  • Mit Kindern und Jugendlichen, die mit ihren Eltern in die kefb An der Ruhr kommen, führen wir eine respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe.
  • Bei sprachlichen Grenzverletzungen schreiten wir ein und beziehen Position.

 

Ergänzung: geistlicher und Machtmissbrauch

  • Die Begleitung, Bildung, Beratung verstehen wir nicht als dominant und exklusiv, sondern als ein Angebot von vielen möglichen, um Abhängigkeiten zu vermeiden.
  • Wenn wir Menschen hinsichtlich Entscheidungsfindung schulen, stehen die Entscheidungen der Menschen im Fokus, ohne Bezug zu unserer Einrichtung.
  • Bei Themen der Kirchenentwicklung bzw. pastoralen Transformation werden negative Folgen übermäßigen Engagements ernst genommen und niemals spiritualisiert.
  • Der Sinn der Vernunft im Kontext Glaube wird hervorgehoben, was der Idealisierung bestimmter religiöser Werte und Praktiken bei Verantwortlichen und Teilnehmer:innen vorbeugt.
  • Wir achten auf Fortbildungen bzw. zumindest Wissen über die gängigen Standards für (geistliche) Begleitung bei den Anbieter:innen.

 

Geschenke

  • Der Umgang mit Geschenken wird reflektiert und transparent gemacht.
  • Finanzielle Zuwendungen, Vergünstigungen oder Geschenke an einzelne uns

anvertraute und Personen, Mitarbeitende oder Ehrenamtliche sind nicht

gestattet; es sei denn, sie stehen in einem pädagogisch sinnvollen und angemessenen Zusammenhang mit der jeweiligen Aufgabe.

  • Regelmäßige Geschenke an Kinder und Jugendliche sind unzulässig.

 

Film und Foto

  • Filmen und fotografieren setzt grundsätzlich das Einverständnis der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten voraus. Wenn eine Veröffentlichung oder Weitergabe eines Personenfotos insbesondere in sozialen Netzwerken und Internetforen vorgesehen ist, veranlassen wir dies nur mit der Zustimmung der Betroffenen.
  • Wir achten das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild.
  • Wir achten bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen auf gewaltfreie Nutzung und beziehen Stellung gegen jede Form der Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing.
  • Anvertraute dürfen in unbekleideten Zustand (PEKiP-Kurse, Umkleiden) weder beobachtet noch fotografiert oder gefilmt werden.

 

Pädagogisches Arbeitsmaterial

Die Auswahl von schriftlichem Arbeitsmaterial, Computersoftware, Filmen und Spielen erfolgt pädagogisch verantwortlich und altersgerecht. Insbesondere beachten wir das geltende Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für diesen Bereich.

 

Abschließende Regelung:

Wir gewährleisten, dass unser Verhaltenskodex mit den oben aufgeführten verbindlichen Verhaltensregeln im Arbeitsalltag umfassend realisiert wird. Wir achten das geltende Recht. Bei Nichteinhaltung tritt der Beschwerdeweg in Kraft.

Alle Mitarbeitenden erhalten eine Ausfertigung des Verhaltenskodex und unterschreiben diesen.

 

 

Beschwerdewege

 

Die Beschwerdewege und Meldeverfahren für Teilnehmer:innen, Dozent:innen, ehrenamtliche- und hauptamtliche Mitarbeiter:innen sowie Jugendlichen und schutzbefohlene Erwachsene und Familien, die für alle gleichermaßen transparent und einfach zugänglich sind, haben wir beschrieben (s. Handlungsleitfaden). Das Ziel ist es, die Menschen an unserem Standort vor unangemessenem Handeln und Übergriffen zu schützen. Aber auch die Aufmerksamkeit auf alltägliche Abläufe, die Fehler bergen können, zu richten.

 

Rückmeldungen sind sowohl persönlich als auch anonym möglich (z. B. Briefkasten, per Post oder E-Mail, telefonisch, Kommunikation über Dritte) und werden dann von vertrauenswürdigen Mitarbeiter:innen entgegengenommen und an die Präventionsfachkraft bzw. an die Leitung weitergeleitet. Zugleich wird hierfür das Beschwerdemanagement, das integraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems der kefb ist, mit einbezogen. Dort ist der Weg der Beschwerdeannahme, der Verfolgung und auch für Rückmeldungen an den/die Beschwerdeführer:in festgelegt.

 

Handlungsleitfaden

Eine Vermutung, die Kenntnis oder ein Erleben von sexualisierter Gewalt oder geistlichem Missbrauch ist eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten. Der kefb An der Ruhr ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter:innen Vermutungen oder Mitteilungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Diskretion behandeln. Im Falle einer entsprechenden Wahrnehmung ist der vertrauensvolle Kontakt zur Präventionsbeauftragten der erste Schritt zur Überprüfung subjektiver Beobachtungen.

 

Um den Schutz aller Menschen in unseren Räumen sicherzustellen, haben wir einen entsprechenden Handlungsleitfaden entwickelt, in dem beschrieben ist, was in welcher Situation oder welche Mitteilung zu welchem Zeitpunkt notwendig ist.

 

Den Handlungsleitfaden erhalten alle Mitarbeiter:innen und aktiven Dozent:innen, um Handlungssicherheit bei Grenzverletzungen oder Wahrnehmungen gewährleisten zu können.

 

Alle Personen, die Kenntnis von Verdachtsfällen haben, sind dazu verpflichtet, diese an die Präventionsfachkraft, an entsprechende Stellen oder vertrauenswürdige Mitarbeiter:innen zu melden.

 

Präventionsfachkraft der kefb An der Ruhr ist Frau Carolin Schmitten, Tel.: 0231/18 48-136, carolin.schmitten@kefb.de.

 

Bei (sexuellen) Grenzverletzungen sind alle Beteiligten zum Handeln aufgefordert. In erster Linie geht es dabei um den konkreten Schutz von Kindern und Jugendlichen.

 

Was tun bei:

Verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen?

  • Aktiv werden und gleichzeitig Ruhe bewahren
    • „Dazwischen gehen“ und Grenzverletzung unterbinden
    • Grenzverletzung und Übergriffe deutlich benennen und stoppen
  • Situation klären
  • Offensiv Stellung beziehen
    • Gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten
  • Information an die Leitung /Präventionsfachkraft
  • Gegebenenfalls Kontakt zu einer Fachberatungsstelle
  • Präventionsmethoden verstärkt einsetzen

 

Geistlichen Grenzverletzungen bzw. Machtmissbrauch?

  • Wahrnehmen und Dokumentieren
    • Zuhören, Glauben schenken und Ruhe bewahren
    • Den/die Betroffene:n ernst nehmen
    • Partei ergreifen
    • Vertraulichkeit zusichern, aber auch Grenzen benennen
    • Gespräch, Fakten und Situationen dokumentieren
    • Besonnen handeln
  • Information an die Leitung/Präventionsfachkraft
  • Weitergabe an den Beauftragten für Verdachtsfälle von Missbrauch geistlicher Autorität

 

 

Bei der Vermutung, ein Kind, Jugendlicher oder ein anderer Schutzbefohlener ist von sexualisierter Gewalt betroffen?

  • Verhalten wahrnehmen und dokumentieren
    • Eigene Wahrnehmung ernst nehmen
    • Ruhe bewahren
    • Keine direkte Konfrontation mit dem /der vermutlichen Täter:in
    • Verhalten des/der Betroffenen beobachten
    • Keine eigenen Ermittlungen anstellen
    • Dokumentation der eigenen Wahrnehmung
  • Information an die Leitung/Präventionsfachkraft
  • In Absprache mit der Präventionsfachkraft weitere Beratung hinzuziehen
  • Weitergabe an eine zuständige Leitungsebene
  • Kontaktaufnahme mit Fachberatungsstelle bei erhärtetem Verdacht

 

Wenn ein Kind, ein:e Jugendliche:r oder ein:e andere:r Schutzbefohlene:r von sexueller Gewalt, Misshandlungen oder Vernachlässigung berichtet?

  • Wahrnehmen und Dokumentieren
    • Zuhören, Glauben schenken und Ruhe bewahren
    • Den/die Betroffene:n ernst nehmen
    • Partei ergreifen
    • Vertraulichkeit zusichern, aber auch Grenzen benennen
    • Gespräch, Fakten und Situationen dokumentieren
    • Besonnen handeln
  • Information an die Leitung/Präventionsfachkraft
  • In Absprache mit der Präventionsfachkraft weitere Beratung hinzuziehen
  • Weitergabe an eine zuständige Leitungsebene
  • Kontaktaufnahme mit Fachberatungsstelle bei erhärtetem Verdacht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hilfe und Unterstützung

Kommunale Ansprechpartner bei Gewalt/Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche – erfahrenen Kinderschutzfachkräfte:

 

  • Kinderschutzbund, Tel.: (0231) 847978-0, dksb-do.eu

 

  • Klinik und Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Tel.: (0231) 9130190, lwl-kjp-dortmund.de

 

  • Notrufnummer des Jugendamtes bei Misshandlung und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (24 Stunden), Tel.: (0231) 50-12345

 

  • Jugendhilfedienste des Jugendamtes der Stadt Dortmund:
    • Aplerbeck, Tel.: (0231) 50-29330
    • Brackel; Tel.: (0231) 50-24825
    • Eving, Tel.: (0231) 50-25463
    • Hörde, Tel.: (0231) 50-27798
    • Hombruch, Tel.: (0231) 50-28368
    • Huckarde, Tel.: (0231) 50-28420
    • Innenstadt-Nord (Borsigplatz/ Hafen), Tel.: (0231) 50-23447
    • Innenstadt-Nord (Nordmarkt), Tel.: (0231) 50-26921
    • Innenstadt-West, Tel.: (0231) 50-24519
    • Innenstadt-Ost, Tel.: (0231) 50-26183
    • Lütgendortmund. Tel.: (0231) 50-28957
    • Mengede, Tel.: (0231) 50-28050
    • Scharnhorst, Tel.: (0231) 50-28833

 

  • „Anonyme Beratung“ des Jugendamtes durch Kinderschutz-Fachkräfte, Tel.: (0231) 50-0

 

  • Beratungsstellen der freien Träger:
    • Beratungsstelle Westhoffstraße, Tel.: (0231) 84 03 40
    • Evangelische Beratungsstelle, Tel.: (0231) 22962-480
    • Sozialdienst katholischer Frauen, Tel.: (0231) 86 10 85-0
    • Erziehungsberatungsstelle in Scharnhorst, Tel.: (0231) 47 70 99 40

 

 

 

 

 

 

Externe Ansprechpartner bei begründeter/m Vermutung/Verdacht:

  • Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche (kostenfrei) 0800 116 111

 

  • Sorgentelefon für Erwachsene (kostenfrei) 0800 111 550

 

  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (bundesweit und kostenfrei) 0800 225 5530

 

Interventionsbeauftragter im Erzbistum Paderborn

Thomas Wendland

Tel.: 05251 125-1701 oder 0171 863 1898

E-Mail: thomas.wendland@erzbistum-paderborn.de

 

Präventionsbeauftragte im Erzbistum Paderborn

Vanessa Meier-Henrich

Tel.: 05251 125-1213

E-Mail: vanessa.meier-henrich@erzbistum-paderborn.de

 

Beauftragter für Verdachtsfälle von Missbrauch geistlicher Autorität im Erzbistum Paderborn

Rainer Fromme
Telefon: +49(0)5251 125-1289

Mobil: +49(0)175 6158489

E-Mail: rainer.fromme@erzbistum-paderborn.de

 

 

Weitere Quellen und Internetlinks:

 

Aus- und Fortbildung:

Den Schulungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt liegt ein verbindliches Schulungskonzept des Erzbistums Paderborn zugrunde. Die einzelnen Schulungsmaßnahmen setzen sich aus unterschiedlich intensiven und thematisch-inhaltlichen Modulen zusammen.

Ziel der Schulungen ist der Aufbau einer inneren Haltung, die zu einem sachgerechten Handeln befähigt. Die Absolvent:innen verfügen über rechtliches und fachliches Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt und sind sensibilisiert für Gefährdungsmomente, für Hinweise und begünstigende Situationen für sexualisierte Gewalt.

Sie wissen um die Bedeutung von Macht bei der Ausübung von sexualisierter Gewalt, reflektieren ihr eigenes Verhalten, handeln fachlich adäquat, respektvoll und wertschätzend. Die Absolvent:innen kennen Präventionsmaßnahmen, sind handlungsfähig bei Übergriffen, Verdachtsfällen und Grenzverletzungen. Zudem sind ihnen Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten bekannt.

 

Die Inhalte der Schulungen sind abgestimmt auf die Zielgruppen und behandeln folgende Themenbereiche in unterschiedlicher Intensität:

  • angemessenes Nähe- und Distanzverhältnis,
  • Strategien von Täter:innen,
  • Psychodynamiken betroffener Personen,
  • Dynamiken in Institutionen sowie begünstigende institutionelle Strukturen,
  • Straftatbestände und weitere einschlägige rechtliche Bestimmungen,
  • eigene soziale und emotionale Kompetenz,
  • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
  • Verfahrenswege bei Anzeichen von sexualisierter Gewalt,
  • Informationen zu notwendigen und angemessenen Hilfen für von sexualisierter

Gewalt Betroffenen, ihren Angehörigen und die betroffenen Institutionen und

  • sexualisierte Gewalt von Kindern untereinander.

 

Die Schulungen werden unterteilt in Basis- und Intensivschulungen.

Teilnehmer:innen der Basisschulungen sind nebenberuflich oder ehrenamtliche Tätige, Personen im Rahmen eines Vor- oder Orientierungspraktikums bzw. eines „freiwilligen“ Jahres. Diese Schulungen haben einen Umfang von 6 Zeitstunden und werden von eigens für diese Aufgabe geschulten Referent:innen umgesetzt.

An den Intensivschulungen nehmen die hauptberuflichen Mitarbeiter:innen und Jahrespraktikant:innen mit einem Umfang von 12 Zeitstunden teil.

Die kefb An der Ruhr ermittelt den entsprechenden Qualifizierungsbedarf und trägt dafür Sorge, dass die Schulungen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.

 

Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen:

Die kefb An der Ruhr bietet zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen weitere Maßnahmen:

 

  • Teilnahme am Projekt „Kinderschutz in der Burg“
  • Auszeichnung „Stillfreundlicher Ort“ der Stadt Dortmund
  • Elternabende zum Thema „Hinsehen und schützen- Präventionsschulungen für Eltern“
  • Eltern-Kind Veranstaltungen zum Thema „Trau dich und Prävention“
  • Fortbildungsangebote zum Thema für Personen, die schwerpunktmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Kirchengemeinden)

 

 

Qualitätsmanagement

Das eingeführte und umgesetzte Qualitätsmanagement nach Gütesiegelverbund Weiterbildung enthält als Kernbausteine regelmäßige Systemüberprüfungen und kontinuierliche Verbesserungen. Die Systemüberprüfungen erfolgen mindestens einmal in drei Jahren zwischen den jeweiligen externen Zertifizierungszyklen. Ziel ist es, einerseits die Aktualität der Unterlagen (hier: des Schutzkonzeptes, des Beschwerdeverfahrens, des Handlungsleitfadens, die Integration des Themas Prävention sexualisierter Gewalt in die Mitarbeitergespräche und mögliche Rückmeldungen an den kirchlichen Rechtsträger) zu gewährleisten und andererseits bei Bedarf diese zu überarbeiten.

Die durchzuführenden Schulungen zum Thema sexualisierter Gewalt sind Bestandteil der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn. Die Präventionsordnung für das Erzbistum Paderborn ist ein vom Erzbischof von Paderborn erlassenes Diözesangesetz. Die lokale Umsetzung dieses Gesetzes wird entsprechend dokumentiert.

 

Der Verhaltenskodex für die Mitarbeiter:innen des kefb-Standortes Dortmund wird per Aushang veröffentlicht. Er wird ergänzt durch die Hinweise wie regelmäßige Teilnahme des haupt- und nebenberuflichen Personals an Präventionsschulungen, dem Namen und der Erreichbarkeit der Präventionsbeauftragten der kefb An der Ruhr, dem Präventionsbeauftragten der Erzdiözese Paderborn, dem Ansprechpartner für Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen sowie der Anonymen Beratung für betroffene Personen sexuellen Missbrauchs und den Möglichkeiten Ideen, Kritik und Anregungen an den kirchlichen Rechtsträger weiterzugeben.

 

Spätestens nach fünf Jahren oder nach einem Vorfall muss der Institutionelle Schutzkonzept evaluiert und ggf. angepasst werden. Dabei sind fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt zu berücksichtigen.

 

Das Institutionelle Schutzkonzept wurde am 05.12.2018 in Kraft gesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Katholische Erwachsenen- und Familienbildung

kefb An der Ruhr

Propsteihof 10

44137 Dortmund

Telefon:          (0231) 1848-132

Telefax:           (0231) 1848-137

E-Mail:            dortmund@kefb.de

Homepage:     www.kefb.de/regionen/an-der-ruhr

Bürozeiten:     Mo.–Fr.           09:00-12:00 Uhr

Mo.–Do.          15:00-16:30 Uhr

In den Ferien:

Mo.–Fr.           09:00-12:00 Uhr

 

Raum vor Ort in der Dortmunder Nordstadt

Missundestraße 8

44145 Dortmund

Telefon:          (0231) 56788148

E-Mail:            raum.vorort@kefb.de

Homepage:     www.kefb.de/das-sind-wir/raum-vor-ort